Das Land Baden-Württemberg hat ein eingeschränktes Tennisspielen im Rahmen der Corona-Verordnung ermöglicht. Wir bitten alle Mitglieder die nachfolgenden Verhaltensregeln zu beachten, um die erhaltene Lockerung für den Tennis-Sport nicht leichtfertig zu gefährden.
- Krankheitssymptome prüfen und die Tennisanlage nur im gesunden Zustand betreten.
- Den Mindestabstand von 1,5 m auf der gesamten Tennisanlage einhalten.
- Spieler müssen sich auf der ausliegenden Liste namentlich eintragen.
- Körperkontakt ist zu vermeiden. Es ist lediglich die eigene Tennisausrüstung zu verwenden. Schläger, Bälle usw. nicht weitergeben.
- Dusche, Duschkabinen und die Sanitäranlagen dürfen nur mit Personen benutzt werden, die zuvor gemeinsam sportlich aktiv waren.
- Einzelspiele sind erlaubt. Das Doppelspiel ist nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt erlaubt.
- Den Anweisungen der Vorstände und Trainer sind uneingeschränkt Folge zu leisten.
Änderungen und Neuerungen werden wir stets auf dieser Seite veröffentlichen.
Wir bedanken uns für die Einhaltung der aufgeführten Regeln!
